Wann wird die Buchung verbindlich?
Der Mietvertrag gilt für Sie als Mieter und für uns als Vermieter als verbindlich, sobald wir Ihre Buchung schriftlich bestätigt haben und Sie daraufhin die Anzahlung oder die gesamte Miete bezahlt haben.
Wann muss ich was bezahlen?
Wenn Sie früher als 40 Tage im Voraus gebucht haben, beträgt die Anzahlung 20 % der Miete. Eine Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Bestätigung zu entrichten. Die restliche Miete ist spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag zu bezahlen.
Wenn Sie später als 40 Tage vor dem Ankunftstag gebucht haben, ist die gesamte Miete innerhalb 10 Tagen nach Zustellung der Bestätigung zu entrichten.
Wenn Sie 21 Tage oder weniger vor dem Ankunftstag gebucht haben, muss die Zahlung der Miete umgehend erfolgen.
Was geschieht bei verspäteter Zahlung?
Geht Ihre Anzahlung nicht rechtzeitig bei uns ein, haben wir das Recht, Ihre Buchung zu annullieren. Sollten Sie es versäumen, die Restmiete zu zahlen, so gilt das als Rücktritt Ihrerseits, und es gelten die Rücktrittsbestimmungen.
Rücktrittsbestimmungen
Sie können die Buchung schriftlich oder mündlich bei uns kündigen. Wir verpflichten uns, Ihre Kündigung schriftlich zu bestätigen.
Wenn Sie früher als 90 Tage vor Mietbeginn zurücktreten, zahlen Sie eine Rücktrittsgebühr von max. EUR 50.-.
Bei einer Annullation 90 – 25 Tage vor Mietbeginn müssen Sie 50 % der Miete zahlen.
Bei einer Annullation 24 – 01 Tage vor Mietbeginn müssen Sie 90 % der Miete zahlen.
Bei einer Annullation am Anreisetag oder nach Mietbeginn müssen Sie 100 % der Miete zahlen.
Wenn Sie bereits mehr bezahlt haben, als Sie in einem solchen Falle zu zahlen hätten, geben Sie uns Ihre Bank-/Postverbindung bekannt und Sie erhalten sofort die Differenz erstattet.
Wenn es uns gelingt, das Ferienhaus anderweitig zu vermieten, zahlen wir Ihnen den Betrag, den der neue Mieter entrichtet, abzüglich einer Gebühr von EUR 50.- zurück.
Rechte des Mieters
Sollte das Mietobjekt nicht rechtzeitig frei sein und sollte es uns nicht gelingen, Ihnen ein vergleichbares Mietobjekt anzubieten, so haben Sie das Recht, den Mietvertrag zu kündigen. Wir sind in diesem Fall verpflichtet, den Gesamtbetrag, den Sie bereits an uns entrichtet haben zurückzuzahlen.
Alternativ zur Kündigung können Sie Mietminderung geltend machen.
Mängel, die während Ihres Aufenthaltes auftreten, melden Sie uns bitte umgehend, so dass wir die Möglichkeit haben, diese zu beheben.
Sie haben das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen. Diesen müssen wir akzeptieren, sofern nicht besondere Gründe unsererseits dagegensprechen. Sie müssen uns in diesem Falle vor dem Anreisetag benachrichtigen.
Wenn das Mietobjekt aufgrund von längeren Unterbrechungen der Wasser- oder Stromversorgung, Feuer oder anderen vergleichbaren grösseren Ereignissen nicht bewohnbar ist, verpflichten wir uns, Ihnen so schnell wie möglich jenen Betrag zurückzuzahlen, den Sie bereits an uns entrichtet haben, abzüglich des Betrages für den Nutzen, den Sie bereits vom Mietobjekt hatten.
Pflichten des Mieters
Sie haften selbst für alle Schäden, die im und am Haus und dem Inventar durch Fahrlässigkeit entstehen.
Sie dürfen nur jene Anzahl Personen im Mietobjekt oder auf dessen Grundstück übernachten lassen, die Sie in der Buchung angegeben haben. Übrigen Personen kann der Zutritt verweigert werden.